Das Landgericht Berlin hatte zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen, weil ihm der Antragsteller mit einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft machte, er habe jede Auskunft abgelehnt und das veröffentlichte Interview sei frei erfunden.
Nach einem Widerspruch des Verlages endete die Beweisaufnahme mit der Feststellung des Gerichts, „dass dem an der Gerichtsstelle anwesenden Antragsteller nicht gelungen ist, ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung der Antragsgegnerin zu wecken...”.
Az.: 27 0 674/03. Hier können Sie dieses neue, uns soeben zugestellte Urteil einsehen. Gewonnen hat die BUNTE.
Häufig wird von Gerichten und in der Bevölkerung eingewandt:
Warum werden solche Probleme nicht von vornherein vermieden, indem die Presse alle Interviews schriftlich autorisieren lässt? Die Antwort:
Unter anderem deshalb, „weil in einem Interview, das (schriftlich) autorisiert ist, mehr gelogen wird als in einem nicht 'abgesegneten' ” (Köpf, taz 29.10.2003). Das Problem, dass sich Journalisten die Zensur durch Autorisierungen gefallen lassen sollen, ist so angeschwollen, dass die Medien jetzt begonnen haben, sich in einer gemeinsamen Aktion publizistisch zu wehren.
Es muss weit gekommen sein, bis sich die Medien zu einer solchen gemeinsamen Aktion zusammenfinden. Sonst herrscht eher die Erfahrung, dass der grösste Feind der Presse die Presse selbst ist, - in diesem Sinne:
Prinz Ernst August von Hannover wurde zunächst von einem Gericht ein „Schmerzensgeld” wegen veröffentlichter Fotos zugesprochen. Zumindest die meisten dieser Bildpublikationen waren jedoch rechtmäßig, - was erst nach Jahren anhand des bekannten Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2001 höchstrichterlich belegt werden konnte. Den führenden Medien einschließlich dpa war jedoch - schon als dieses Schmerzensgeldurteil erlassen wurde - klar, dass mit ihm die Pressefreiheit untergraben wird. (Der Verfasser dieser Zeilen hatte vor Erlass des Urteils mit vielen Chefredakteuren gesprochen.)
Aber dennoch bejubelten geradezu alle - mehr als hundert - Schlagzeilen gegen die eigenen Interessen der Presse das Schmerzensgeld-Urteil: „BUNTE zum zweithöchsten Schmerzensgeld in der deutschen Pressegeschichte verurteilt”. Im besten Falle wurde gelegentlich über dieses Urteil überhaupt nicht berichtet. Dass sich dieses Schmerzensgeldurteil später als falsch erwies und nicht rechtskräftig wurde, war den Medien überhaupt keine Nachricht mehr wert.