Am 9. Oktober dieses Jahres haben wir an dieser Stelle auf den Stand der Rechtsprechung zur Abbildung von Häusern hingewiesen. Anlass war damals, dass Prominente mit ihren Anwälten oder Prominentenanwälte für ihre Mandanten entdeckt hatten, dass sie auf breiter Front Medien-Bildpublikationen von Häusern der Prominenten gerichtlich angreifen könnten.
Bundesverfassungsgerichts und des BGH zur Abbildung von Personen im Privatbereich verwechselt werden.
Unsere Verlags-Mandanten werden die anhängigen Verfahren selbstverständlich auf Basis der BGH-Rechtsprechung fortsetzen, falls die gegen die Verlage gestellten Anträge nicht zurückgenommen werden sollten. Wir werden an dieser Stelle weiter berichten.