Grundsätzlich darf eine Anlage „nicht mehr als Kleingatrenanlage angesehen werden, wenn sich auf mehr als 50 % der Parzellen massive Bauwerke befinden, die von ihren Nutzern ganzjährig oder durchgehend mehr als sechs Monate jährlich genutzt werden”. In einem solchen Falle steht dem Grundstückseigentümer gegen Nutzer kein Wohnlaubenentgelt zu. So hat der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil entschieden. Az.: III ZR 203/02.
Wir haben Ihnen dieses Urteil hier ins Netz gestellt.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen