Der SPIEGEL geht in seinem heute erschienenen Bericht über die Sitzung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht weiter darauf ein, was das Verfahren für die Pressefreiheit und die Informationsrechte der Bevölkerung bedeutet. Diese Bedeutung wurde nur von anderen - auch direkt im Anschluss an die Sitzung des Gerichtshofs am 6. November - erläutert.
Die Schriftsatz nachlesen, den wir für die Hubert Burda Media Holding als „third party” beim Gerichtshof eingereicht haben. Wir versuchen, in diesem Schriftsatz zu begründen, warum die Pressefreiheit und die Informationsrechte der Bevölkerung - rechtlich und kommunikationwissenschaftlich - unvertretbar eingeschränkt werden würden, wenn der Gerichtshof das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 mißbilligte.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen