Die Leser fragen häufig zu Ansprüchen nach der Beendigung nicht ehelicher Lebensgemeinschaften an. Wer aus dieser Häufigkeit schließt, die Rechtsfragen seien mittlerweile hinreichend geklärt, täuscht sich.
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs als Beispiel: Der Mann hatte zwischen 1978 und 1998 dazu beigetragen, dass sich der Wert des Wohnhauses und die Außenanlagen des Grundstücks der Klägerin um mehr als hunderttausend Mark erhöhte. Erhält er einen Ausgleich?
Die Rechtsprechung hat bis jetzt nur pauschal den Grundsatz ermittelt, dass wesentliche Beiträge auszugleichen sind, wenn die Partner in Bezug auf einen bestimmten Gegenstand - gesellschaftsrechtlich relevant - beabsichtigten, einen gemeinschaftlichen Wert zu schöpfen, der beiden gemeinsam zustehen sollte.
Aber wann ist ein Beitrag wesentlich, und wann ist erwiesen, dass der Wert beiden zustehen solle; - und zwar nicht nur zur gemeinsamen Nutzung während des Zusammenlebens, sondern überhaupt? Hier können Sie im Einzelnen nachlesen, worauf es nach dem neuen Urteil des BGH (Az. II ZR 249/01) ankommt.
Sie werden sehen: Gerade wer für seinen Partner nur Gutes will, vereinbart im vorhinein, was rechtens sein soll. Hier können Sie verschiedene Muster für Paare ohne Trauschein herunterladen.
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