Gestern durften nur - wie üblich - die Vertreter der Beschwerdeführerin, Prinzessin Caroline von Hannover, und der Beschwerdegegnerin, der Bundesrepublik Deutschland, plädieren; - nicht jedoch die Beigeladenen.
In der gut eineinhalb Stunden dauernden Sitzung in Straßburg war - nicht zufälig, aber selbstverständlich sachwidrig und bezeichnend - das Wort „Leser” kein einziges Mal zu hören.
Genauso wurde nicht die Gefahr einer Steuerung der Presse durch Prominente erwähnt: Müssten „absolute Personen der Zeitgeschichte” in Bildpublikationen einwilligen, wenn sie funktionslos in der Öffentlichkeit auftreten, könnten die PR-Berater der Prominenten die Einwilligung beliebig von Zusagen abhängig machen. So würde es Prominenten ermöglicht, sich in Einwilligungsartikeln so zu präsentieren, wie sie sich gerne sehen. Korrigieren könnte die Presse kaum.
Nur am Rande kam zum Ausdruck, dass und wie das Fürstentum Monaco seit Jahrzehnten zur unverzichtbaren PR erfolgreich das Interesse der Medien auf sich gezogen hat und nun, wie wir meinen, nicht beliebig das eine oder andere ausgeblendet werden kann und - nach den Aufgaben der Presse - auch nicht darf. Wie bekannt: In diesem Verfahren werden nur Fotos beurteilt, welche die Prinzessin in der Öffentlichkeit und nicht an einem abgeschiedenen Ort zeigen, und zu denen die Prinzessin nicht belästigt worden ist.
In den Schriftsätzen wurde die Problematik dagegen - wenn man auch die Schriftsätze der Beigeladenen einbezieht - dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umfassend dargestellt.
Einige Presseberichte zur Sitzung von gestern, 10. Juli, haben mit ergänzenden Interviews auf die Gefahr einer Steuerung der Presse durch Prominente doch noch hingewiesen.
Worum es in diesem Verfahren im Einzelnen geht? Lesen Sie zu den Details bitte unseren Bericht, den wir in dieser Rubrik unter dem 4. November eingestellt haben.
Wir erwarten, dass der Gerichtshof seine Entscheidung im Februar oder März 2004 bekanntgeben wird.