Eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht bot „AKTUELLE THEMEN IM FOCUS” zum Abruf per Fax an, ohne dass der Focus-Verlag zugestimmt hätte. Die AG übernahm zudem noch Texte aus dem FOCUS-Dienst „FAKTEN AUF ABRUF”. Das Landgericht München I stellt in einem uns nun zugestellten Urteil zur ersten Stufe der Stufenklage die marken- und urheberrechtlichen Ansprüche fest.
Da vergleichbare Urteile wohl noch nicht erlassen worden sind, wird dieses Urteil als Muster willkommen sein. Sie können dieses Urteil hier mit unseren Leitsätzen nachlesen.
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