Die Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaften werden über einem Urteil des Landgerichts Görlitz brüten. Wenn die Versicherten dieses Urteil nutzen, kann es die Versicherer einiges kosten. Die Leserinnen und Leser wissen, worum es geht. Jeder kennt vor allem die per Post zugesandten Schreiben: „Wir gratulieren Ihnen. Sie haben gewonnen!”.
Die Rechtsschutzversicherer müssen nach nach dem Urteil des LG Görlitz grundsätzlich für die Verfolgung von Ansprüchen aus Gewinnversprechen Deckungsschutz gewähren. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Versicherer nachweisen können, dass die Rechtsverfolgung nutzlos ist. Studieren Sie hier - zusammen mit unseren Leitsätzen - die Einzelheiten in der Urteilsbegründung. Az.: 2 T 37/03.
Über die für die Verbraucher heute günstige Rechtslage zu Gewinnversprechen können Sie sich hier im Content und hier bei den Chats informieren.