Noch unbekannt: An einer Stelle, bei der niemand eine Regelung für die Medien vermutet, ist vorgesehen, dass Verbraucher allgemein darauf aufmerksam gemacht werden müssen, wenn kein Widerrufsrecht besteht.
Vorgesehen ist diese Regelung in einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen. Diese Regelung würde auch Zeitschriftenabonnements erfassen.
Rechtssoziologisch ist dieser Vorstoß - um es neutral auszudrücken - von großer Bedeutung: Er verlangt nach dem Grundsatz der Gleichbewertung des Gleichsinnigen, dass die Verbraucher stets auch darauf hingewiesen werden müssen, welche Rechte sie nicht haben. Die Folge könnte ein allgemeines Recht auf einen Hinweis über fehlende Rechte sein und dies mit der Konsequenz, dass haftet, wer gegen dieses Recht verstößt. Die Verhältnisse würden damit umgekehrt, um nicht zu sagen: auf den Kopf gestellt.
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