Dieses Urteil hat das Amtsgericht Bonn gefällt. Az.: 14 C 3/03.
Wie nach dem Stand der Rechtsprechung nicht anders zu erwarten, hat das Gericht die Werbung für rechtswidrig erklärt und hervorgehoben: Anwaltskanzleien müssen eingehende E-Mails ganz besonders sorgfältig kontrollieren und folglich noch mehr Zeit aufwenden als andere (so dass die ablehnende Rechtsprechung erst recht anzuwenden ist).
Wir haben Ihnen das Urteil hier ins Netz gestellt.