Das Amtsgericht Düsseldorf meint: „Auch wenn die Beklagte in ihrem Katalog angegeben hat, dass sich das Hotel in ruhiger Lage befinde, schließt dies für den Reisenden nicht aus, dass er ein Zimmer in der Nähe des Hoteleingangs erhält und insofern mit an- und abfahrenden Reisebussen auch zur Nachtzeit zu rechnen hat.”
Az.: 230 C 5432/03. Anmerkung: Nebenbei geht das Urteil auf den auffallend günstigen Preis der Reise in dem Sinne ein, dass der Reisende eigentlich mit einem derartigen Haken rechnen musste.