Wer für eine Nilkreuzfahrt ein 4-Sterne-Schiff bucht, „muss dem ägyptischen Standard Rechnung tragen. Keinesfalls kann der Zustand der Kabine mit einem 4-Sterne-Hotel in Deutschland verglichen werden.”
So entschieden hat das Amtsgericht Hamburg in einem neuen Urteil. Az.: 10 C 60/03.
Nach den uns zugehenden Anfragen gehen wir davon aus, dass Nilkreuzfahrten, was die Reisemängel betrifft, ganz besonders häufig und schwerwiegend enttäuschen.
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