Hier können Sie den neuen Beschluss und die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Tischgebet nachlesen. Entschieden hat das BVerfG in der Sache noch nicht. Die Tendenz lässt sich jedoch aus dem Nichtannahme-Beschluss herauslesen:
Ein kommunaler Kindergarten darf nicht „missionieren”, gezielt auf Nicht-Christen christlich einwirken wollen. Es muss geprüft werden, ob es möglich ist, „die Vorphase und den Ablauf des im Kindergarten gereichten Frühstücks so zu organisieren, dass im Hinblick auf das im Zusammenhang damit gesprochenen Tischgebets eine Exponierung und Sonderbehandlung des daran nicht teilnehmenden Kindes noch mehr, als bisher von den Gerichten angenommenen, vermieden werden können”.
Az.: 1 BvR 1522/03.
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