Wie erst vor kurzem die Begleiterin des Ex-Ehemannes von Uschi Glas hat jetzt ebenso die neue Lebensgefährtin von Herbert Grönemeyer nach Anfangserfolgen in zweiter Instanz verloren. Über die beiden von der FREIZEIT REVUE in Frankfurt gegen die Begleiterin des Ex-Ehemannes von Uschi Glas gewonnenen Prozesse wurde in dieser Rubrik am 6. Oktober berichtet. Den Prozess gegen die Grönemeyer-Begleiterin hat nun die BUNTE in Berlin gewonnen.
Die vom Kammergericht in Berlin erlassene Entscheidung bietet eine ganze Reihe presserechtlicher Feinheiten. Wir haben sie Ihnen hier in Leitsätzen dem - uns soeben zugestellten - Urteil vorangestellt. Im Mittelpunkt des KG-Urteils steht der Vorrang der Informations- und der Pressefreiheit bei begrenzter Identifizierbarkeit der Betroffenen und zurückhaltender Berichterstattung.
Bemerkenswert ist zudem der Hinweis:
„Auch weist die Antragsgegnerin (BUNTE) mit Recht darauf hin, dass die Pressefreiheit merklich beschnitten wird, wenn eine Berichterstattung ohne Namensnennung grundsätzlich ausgeschlossen sein soll, nachdem von dritter Seite der Name der betroffenen Person genannt worden ist.”
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