Das Deutsche Patent- und Markenamt hat entschieden, dass „bei einem Aufeinandertreffen dieses die jüngere Marke prägenden Kenn- und Merkwortes 'ESPRESSO' mit der älteren Marke 'ESPRESSO' bei der Benennung identischer Waren/Dienstleistungen Identität mit der Widerspruchsmarke gegeben ist”. Inhaber der Widerspruchsmarke (für die das Verfahren gewonnen wurde) ist der Focus-Verlag. Wir haben Ihnen hier den Beschluss ins Netz gestellt.