Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass, wer den falschen Kraftstoff wählt und so den Motor schädigt, nicht versichert ist. Der Grund: Es fehlt an einem (versicherten) Unfallschaden; es handelt sich vielmehr um einen nicht versicherten Betriebsschaden. Az.: IV ZR 322/02. Hier finden Sie das Urteil.