Erst am 22. April haben wir über ein neues Urteil zu Schwierigkeiten bei Abrechnungen nach Zeitaufwand berichtet. Nun bietet ein neues Urteil geradezu eine Fundgrube mit Hilfen für Auftraggeber, welche im Einzelfall die Stundenabrechnungen nicht akzeptieren wollen.
Das Oberlandesgericht Celle geht über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hinaus und verlangt jedenfalls für Bauverträge vom Auftragnehmer:
Wer Stunden abrechnen will, muss darlegen und beweisen, dass die berechneten Stunden erforderlich waren. Allerdings, wenn der Auftraggeber detaillierte Stundenzettel unterschrieben hat, dann kehrt sich die Darlegungs- und Beweislast um. Dann muss der Auftraggeber darlegen und beweisen, dass zu viel Zeit benötigt worden ist. Az.: 22 U 179/01.
Sie können hier dieses Urteil des OLG Celle nachlesen.