Das Thüringer Oberlandesgericht hat eine Entscheidung getroffen, die Eltern als Kurzlehrbuch verwenden können. Das Urteil legt dar, dass sich der „Zulässigkeitsbereich” immer stärker erweitert hat: „Infolge tief greifender gesellschaftlicher und kultureller Veränderungen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten wird es inzwischen ohne weiteres hingenommen, dass deutsche Eltern ihren Kindern ausländische Namen geben.” Hier können Sie das Urteil mit klaren Leitsätzen nachlesen.