Wir haben an dieser Stelle ja bereits wiederholt über die Problematik berichtet. Die Gerichte urteilen nun bei der Abzocke ahnungsloser Kunden mit teueren 0190- Nummern regelmäßig zugunsten der Verbraucher.
Im Kern sagen die zuletzt veröffenltichten Entscheidungen aus, dass der Netzbetreiber konkret darlegen und nachweisen muss, dass der Nutzer die Mehrwertdienste-Verbindung bewusst und gewollt in Anspruch genommen hat, und dass über die Gebühren klar im Voraus informiert worden ist. Ein bloßer Einzelverbindungsnachweis reicht nicht aus. Ebenso wenig gibt es in der Regel einen Beweis des ersten Anscheins.
Kann der Anbieter nicht nachweisen, dass die Inanspruchnahme seiner Dienste wirklich gewollt war, und dass der Nutzer richtig über die anfallenden Gebühren informiert wurde, dürfen keine Gebühren verlangt werden.
Wählt sich ein Dialer unbemerkt vom Nutzer ein, so kommt kein Vertrag mit dem Telefonnetzbetreiber zustande. Den Nutzer ist nicht verpflichtet, Schutzprogramme zu installieren.
Eine Vielzahl an Entscheidungen zu diesen Themen können Sie hier nachlesen.
Und - Aufräumen bei 0190er-Nummern durch die RegTP:
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat bei den umstrittenen Internet-Dialern aufgeräumt und knapp 400.000 so genannten Internet-Dialern eines großen deutschen Anbieters die Registrierung entzogen. Kunden, die die Dienste unter den Rufnummern 0190/880460, 0190/880461 und 0190/805640 in Anspruch genommen haben, müssen die Rechnungen nicht mehr bezahlen, wie ein Sprecher der Regulierungsbehörde betonte. Dies gelte auch rückwirkend. Außerdem ordnete die Behörde die sofortige Abschaltung der Rufnummern an.