Abgesehen davon, dass über die Verfügung des Landgerichts Berlin erst noch in zweiter Instanz und eventuell in einem Hauptsacheverfahren verhandelt werden muss:
Die einstweilige Verfügung wird in dem uns gestern zugestellten Urteil im Kern damit begründet, eine „vertraute Begleitung” sei nicht nachgewiesen. Dieses Urteil betrifft das mittlerweile bekannte Foto vom Trödelmarkt, das erstmals in BUNTE 28/2003 publiziert worden ist.
Nun aber wurde schon vor einer Woche in der Presse - bislang unwidersprochen - über einen gemeinsamen Urlaub sowie darüber berichtet , dass die Begleiterin beim beliebtesten deutschen Politiker eingezogen ist.
Demnach lässt sich heute auf jeden Fall nicht mehr annehmen, „die Neue” begleite den Außenminister und Vizekanzler nicht vertraut. Schon das Foto spricht für sich. Ausgesucht hat BUNTE ein Foto von einem Spaziergang auf einer belebten Strasse, also, wie die Juristen sagen, aus der Sozialsphäre. Es zeigt, wie ganz und gar vertraut die beiden sind, und es bringt zum Ausdruck, was Eva Kohlrusch, ebenfalls in BUNTE 40/2003, schreibt: „Keiner zieht so unbeirrbare Sympathie auf sich wie der Grüne”.
In Urteilen ausgedrückt: Es greift zugunsten BUNTE die vom Bundesgerichtshof am 19. 12. 1995 sowie vom Bundesverfassungsgericht am 15. 12. 1999 und am 26. April 2001 grundsätzlich bestätigte Begleiter-Rechtsprechung, die mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg „Roy Black mit vertrauter Begleitung” am 13. 7. 1989 eingeleitet worden ist.
Ob zusätzlich zu fordern ist, dass ein zeitgeschichtliches Ereignis bebildert wird, kann dahinstehen. Wie die Resonanz in allen Medien eindrucksvoll beweist, sind die Scheidung der vierten Ehe des Vizekanzlers und seine neue Bindung selbstverständlich ein Ereignis.
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