Verhandelt werden 47 Beschwerden.
Berufsethisch werden besonders mehrere Beschwerden über eine Bildpublikation zum Bürgerkrieg zwischen Rebellen und Regierungsmilizen im westafrikanischen Staat Liberia interessieren: Ein Soldat trägt den abgeschlagenen Kopf eines Rebellen durch die Hauptstadt Monrovia. Stellt diese Veröffentlichung - ethisch verwerflich - unangemessen sensationell Gewalt und Brutalität dar? Oder bedarf es einer solchen Publikation, weil sich nur so das wahre Ausmaß des Schreckens vermitteln läßt?

Das Gebot, Redaktion und Werbung zu trennen, wird in einer neuen Form praktisch: Eine bislang unbekannte Redaktion führte - so eine Beschwerde - ein Interview, bat um Bildmaterial und wollte dann im nachhinein für die Bildpublikation kassieren.