Mit dem gestern in Kraft getretenden Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft - siehe bitte den Eintrag von gestern - will der Gesetzgeber nicht die Reform des Urheberrechts erst einmal abschließen. Noch in dieser Legislaturperiode sollen die Themen geregelt werden, zu denen die EU in ihrer Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft” nichts vorgegeben hat.
Also, leider wieder Stückwerk.
Am kommenden Dienstag bereits sollen die Bemühungen fortgesetzt werden, und zwar - gemeinsam mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht - mit einer Veranstaltung in München. Im Vordergrund wird vermutlich das urheberrechtliche Vergütungssystem stehen.