Wie würden Sie entscheiden? Um 10.02 Uhr sollte der Zug am Frankfurter Flughafen ankommen. Einchecken um 11.15 Uhr. Abflug in die Dominikanische Republik um 11.45 Uhr. Der Zug kam jedoch erst um 11.55 Uhr an.
Muss die Bundesbahn den Schaden ersetzen? Nach dem Wortlaut der Eisenbahnverkehrsordnung: Nein. So hat auch das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschieden.Az.: 29 C 169/00 - 81.
Zugunsten der Reiseveranstalter und der Fluggesellschaften wird längst nicht so günstig entschieden wie für die Bahn.
Auch in der juristischen Fachliteratur mehren sich die Stimmen, die für Zugverspätungen verlangen, dass die Rechtsprechung oder der Gesetzgeber korrigiert. Protestiert hat jüngst Prof. Däubler in Heft 37/2003 der juristischen Fachzeitschrift „NJW”.
Gestern Nachmittag, Freitag 7. November, stimmte der Bundesrat einer gesetzlichen Änderung zu. Gleichzeitig verhandelt die Bundesregierung mit der Bahn. Die neuen Bedingungen sollen ab 1. Oktober 2004 gelten.
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