Ein Mitarbeiter darf seinen Arbeitgeber auf keinen Fall leichtfertig anzeigen. Er muss grundsätzlich zuerst versuchen, innerbetrieblich den Sachverhalt zu klären. Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese arbeitsvertragliche Nebenpflicht, darf ihm in der Regel gekündigt werden. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Az.: 2 AZR 235/02.
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