Das Oberlandsgericht Nürnberg hat den Selbstbehalt um 25 % gekürzt:
„Der notwendige Selbstbehalt des Beklagten beträgt nur 630,-- EUR. Er lebt nämlich mit seiner Lebensgefährtin zusammen...Dieses Zusammenwirtschaften mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft führt regelmäßig zu einer Kostenersparnis, da ein Doppelhaushalt erfahrungsgemäß billiger ist als ein Einzelhaushalt...(folgen Hinweise auf Rechtsprechung und Schrifttum). Diese Kostenersparnis schätzt der Senat auf 25 % in Anlehnung an die Sätze der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) für den mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten (Nr. 20 c, d SüdL).”
Az.: 11 UF 850/03, Vorinstanz: 1 F 355/02 AG Tirschenreuth.