Das OLG Schleswig hat die Reihe der Entscheidungen zu Parabolantennen fortgesetzt, und zwar tendenzgerecht: Können sich ausländische Mieter darauf berufen, dass sie nur mit einer Parabolantenne Programme aus der Heimat empfangen können, gehen die Interessen der ausländischen Mieter grundsätzlich vor. Auch Wohnungseigentümerbeschlüsse kommen gegen diese Tendenz nicht an. Az.: 2 W 217/02.
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