Am 20. März schon hat der BGH zugunsten von FOCUS entschieden. Am 21. März wurde von der Pressestelle des BGH ergänzend eine Pressemitteilung herausgegeben. Das vollständige Urteil, also mit Begründung, ist dem Verlag jedoch erst jetzt im September zugestellt worden. Allgemein veröffentlicht hat der BGH dieses Urteil in seiner vollständigen Fassung noch nicht.
Die Kernsätze der Urteilsbegründung:
„...Danach handelt es sich bei der Wiedergabe des Adlers im 'Focus' nicht um eine abhängige Bearbeitung nach § 23 Satz 1 UrhG, sondern um eine freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG....Entscheidend ist (indessen) die Verwandlung des würdigen, eher etwas träge, stets aber gutmütig wirkenden Gies-Adlers, der im Volksmund als 'fette Henne' bezeichnet wird, in einen gierigen, bösartigen Raubvogel, der trotz der gewollten Übereinstimmungen mit dem Original wenig gemein hat.”
Für Urheberrechts-Spezialisten enthält das Urteil einige „Leckerbissen”. Das vollständige Urteil haben wir Ihnen hier mit den von uns verfassten Leitsätzen ins Netz gestellt.