Oft hören Arbeitgeber und Arbeitnehmer von einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Deshalb kommt es offenbar immer häufiger vor, dass in den Betrieben „verzweifelt” nach diesem Gesetz gesucht wird. Aber: Dieses Gesetz wird erst geplant. Gegenwärtig wird das Gesetzesvorhaben vor allem mit der Begründung zurückgestellt, es sei besser, die anstehende Regelung durch die Europäische Union abzuwarten. Wer sich mit dem Datenschutz der Arbeitnehmer befassen möchte, muss somit nach wie vor mit dem Bundesdatenschutz-Gesetz beginnen.
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