erklärt die Justizministerin von Baden-Württemberg, Werwigk-Hertneck, FDP, an einer für den Medienpraktiker entlegenen Stelle; - in der neuesten Ausgabe 8/2003 der Zeitschrift für Rechtspolitik in einem von Prof.Gerhardt geführten Interview. Sie selbst will für Baden-Württemberg und die FDP allerdings auch den strafrechtlichen (!) Schutz des gesprochenen Wortes auf den Bildnisschutz erstrecken.
Die Frau Ministerin wörtlich: „Das baut eine weitere Hürde auf, auch fern des Geldbeutels. Das ist eine höhere Schwelle als die in Deutschland üblichen Schmerzensgelder.”
Zu Caroline von Hannover meint Sie dann aber immerhin doch: „Man darf sie sicherlich photographieren, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegt, weil sie eine Person des öffentlichen Lebens ist.” Etwas anderes wäre auch verfassungswidrig, meint der Verfasser dieser Zeilen.
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