Immer wieder stellen wir bei Leseranfragen fest, dass Unsicherheit über die Rechte des Käufers bei Online-Auktionen - beispielsweise über eBay - besteht. Kurz und bündig:
Online-Auktionen sind in aller Regel keine echten Versteigerungen. Vielmehr ist Kaufrecht anwendenbar - so wie wenn Sie in einem Online-Shop etwas kaufen. Wenn Sie als Privatmann von einem Unternehmer kaufen, können Sie die Ware auch bei einer Online-Auktion ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.
Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, können Sie auch über die 14 Tage hinaus die Ware retournieren.
Ein Urteil, das zu dieser Thematik Stellung nimmt, können Sie hier nachlesen.