Wir zitieren aus dem Vollmachtsformular, das sich ein Rechtsanwalt von seinen Mandanten unterschreiben lässt und uns nun zu seiner Legitimation in einem Rechtsstreit vorgelegt hat:
„Die Vollmacht umfasst die umfassende Information von Medien. Insoweit ist der Rechtsanwalt von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden. Medieninformationen erfolgen stets namens und im Auftrag des Mandanten.”
Am Ende des Formulars soll der Mandant auch noch unterschreiben:
„Der Mandant ist ausdrücklich einverstanden, dass der Rechtsanwalt die ihm überlassenen Unterlagen 6 Monate nach Mandatsbeendigung vernichten kann.”
Bei diesem Anwalt ist der Mandant gut „aufgehoben”.
Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH © 2020
Impressum | Datenschutz | Cookie-Einstellungen