Ein Hinweis: Vom Europäischen Gerichtshof ist eine Entscheidung zu der Frage zu erwarten, ob die strafrechtlichen Glücksspielverbote, wie sie insbesondere auch für das Internet gelten, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist.
Anlass ist ein Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Ascoli Piceno. Az.: Rs. C-243/01.
Entscheiden wird der EuGH voraussichtlich im Dezember oder Januar. Vermutlich wird er zumindest teilweise annehmen, dass die Verbote rechtsunwirksam sind.
Die gegenwärtige Rechtslage zum Glücksspiel im Internet wird im neuen Heft 8/2003 der Fachzeitschrift Computer und Recht von Rechtsanwalt Fritzemeyer und einer Doktorandin, Regina Rinderle, abgehandelt.