Verlangen Sie die Allgemeinen Reisebedingungen (und studieren Sie sie). Sie müssen nämlich sonst nach einem Urteil des Amtsgerichts Duisburg damit rechnen, dass Ihnen vorgehalten wird, Sie hätten auf die Kenntnisnahme verzichtet.
Noch schlimmer: Werden Ihnen nach der telefonischen Buchung Reiseunterlagen übermittelt, die das Vertragsangebot ändern, so wird das geänderte Angebot Vertragsinhalt, wenn Sie widerspruchslos den Preis bezahlen oder jedenfalls die Reise antreten.
Im entschiedenen Fall hatte der Reisende mehrfach Pech: 24 Stunden am Tag Fluglärm und am Strand führte die Hauptstrasse vorbei. Und mit der Reisepreisminderung war's aber auch nichts, weil sich der Reisende eben zu gutgläubig oder zu bequem nicht um die Unterlagen kümmerte.
Az.: 45 C 4744/02.