FOCUS MONEY wird in der morgen erscheinenden Ausgabe 34/2003 beschreiben, was die 780.000 Freiberufler aufgrund der zum 1. Januar 2004 angekündigten Steuer„reform” erwartet, und über welche Auswege sich die Steuerlast drücken läßt.
Ein Freiberufler mit Büro in München wird bei einem steuerpflichtigen Gewinn von 100.000 € voraussichtlich 11.o25 € Gewerbesteuer zahlen müssen; - rechnet FOCUS MONEY vor. Die Ankündigung, der Selbständige dürfe die Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen, greift nur bis zu einer Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 380 %. München hat einen Hebesatz von 490 %. Die Differenz, die im Beispiel der Münchener Freiberufler effektiv tragen muss, beträgt 2.275 €.
Den GmbH-Gewinn mindern insbesondere Geschäftsführergehalt, Altersvorsorge, Zinsen für Darlehen und die Miete (auch im eigenen Haus).
Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss die Gewerbesteuer umbenannt werden in „Gemeindewirtschaftssteuer”, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ihrem Selbstverständnis die Freiberufler kein Gewerbe treiben. Ob sich mit einem solchen Kunstgriff die Freiberufler abfinden müssen, ist eine andere Frage, die, erwarten wir, voraussichtlich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden wird.
Nicht spekulieren muss man, meinen wir, um vorhersagen zu können: Die grosse Freiberuflergeschichte und -tradition neigt sich ihrem Ende zu. Trotz aller Erschwernisse, welche die Gesellschaftsformen mit sich bringen, werden zuhauf und als Normalfall Gesellschaften gegründet werden (die dann auch außerhalb der Steuerpflichten durchaus wichtige Vorteile bieten).
Spekulieren müssen die heutigen Freiberufler darüber, welche gesetzlichen Änderungen die Zukunft noch bringt. Die Tendenz ist aber klar: Die Bedingungen werden sich nach und nach weiter verschlechtern. So wird man darauf warten können, dass die Verrechnung der Gemeindewirtschaftssteuer mit der Einkommensteuer eingeschränkt werden wird.
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