Eine Reisende war in ihrem Hotel auf Fuerteventura auf dem Weg zwischen den Hotelzimmern und dem Swimmingpool auf nicht besonders rutschfesten Fliesen ausgeglitten und hat sich verhältnismäßig schwer verletzt. Nach einem Urteil des Landgerichts Baden-Baden war die Reisende selbst und allein schuld:
„Der Betreiber der Hotelanlage durfte sich darauf verlassen, dass die Gäste im Bereich des Swimming-Pools mit der durch möglicherweise vorhandene Nässe hervorgerufenen Rutschgefahr rechnen und sich darauf einstellen. Daher waren an die Fliesen keine besonderen Anforderungen zu stellen.”
Das Gericht zog auch keine negativen Schlüsse daraus, dass „die Fiesen möglicherweise unterschiedlich rutschfest gewesen sind....und während der Urlaubszeit der Klägerin in dieser Hotelanlage auch Stürze anderer Personen bekannt wurden.”
Az.: 1 S 44/02.
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