Auf mehrfachen Wunsch stellen wir den Beschluss Az.: 7 W 38/03 des OLG Hamburg, über den wir an diesem Montag, 28. Juli, berichtet haben, hier ins Netz. Den Beschluss erster Instanz, in dem das Landgericht Hamburg (Az.: 324 0 421/03) dagegen umgekehrt gegen Prinz Ernst August von Hannover entschieden hat, können Sie hier nachlesen. Welche Entscheidung ist besser begründet? Hat das LG Hamburg wirklich nicht Recht, wenn es überlegt:
„Der Antragsteller (der Prinz) hat die Verbreitung des Bildnisses aber deswegen hinzunehmen, weil im vorliegenden Fall ein konkreter Anlass für eine Berichterstattung über seine Person vorlag. Dieser Anlass besteht in dem Verhalten des Antragstellers, das die angegriffene Aufnahme zeigt: Darauf ist der Antragsteller zu sehen, wie er, mit einem eleganten Anzug begleitet auf dem Beifahrersitz eines Personenkraftwagens sitzend, bei vollständig heruntergekurbeltem Fenster sein rechtes Bein und den nur mit einer Socke bekleideten Fuß aus dem Fenster des Fahrzeuges hängen läßt. Ein solches Verhalten ist bereits per se ungewöhnlich; äußerst ungewöhnlich ist es, wenn ein Angehöriger der gesellschaftlichen Oberschicht - zu der der Antragsteller als Angehöriger des europäischen Hochadels, Schwiegersohn eines amtierenden Fürsten und zudem wohlhabender Geschäftsmann gehört -, ein solches Verhalten in aller Öffentlichkeit an den Tag legt.”
Das OLG Hamburg meint dagegen, wie Sie nachlesen können:
„...denn wenn der Antragsteller nicht zu den Personen von zeitgeschichtlicher Bedeutung zählt, ihm sicherlich keine Vorbild- oder Leitbildfunktion zukommt, so bedarf es keiner Information darüber, wie sich der Antragsteller in der Öffentlichkeit bewegt...”
Ist das OLG Hamburg zu trocken?
Wegen der Unterlassungsverfügung des OLG Hamburg geben wir vorsorglich das Foto hier nicht wieder. Das LG Hamburg beschreibt das Foto aber, wie hervorgehoben, anschaulich. Veröffentlicht wurde das Foto in BUNTE Ausgabe 26/2003 bei „Leute von gestern”.
Anmerkung für die Studierenden: Wieder einmal zeigt sich der Dezionismus, und wie Recht Prof. Lerche hat, wenn er schreibt:
„Jeder Rechtsberater deutscher Medienunternehmen wird in die Zwangsrolle eines Hellsehers versetzt.”
Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Prof. Seitz bestätigt: „Der Anwalt wird dem Mandanten kaum je zuverlässig sagen können, wie das Gericht entscheiden wird.....Ach der Richter ist so frei.”
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