berichtet der FOCUS in seiner morgen erscheinenden Ausgabe 31/2003.
Anlaß des Artikels ist die umstrittene Rechtslage zu heimlichen Vaterschaftstests.
Das Landgericht München I hat geurteilt, dass heimliche Abstammungsgutachten nicht unbedingt unlauter und damit wettbewerbswidrig seien. Beklagte war in diesem Verfahren die Firma Genedia. Das Gericht hat die Frage offen gelassen, berichtet der FOCUS, ob es den Datenschutz verletzt, wenn etwa ein Mann die Erbsubstanz eines Kindes ohne dessen Einverständnis oder jenes der Mutter analysieren lässt.
Interessant ist unter anderem noch: Auftraggeber sind auch Großeltern. Selbst Mütter lassen testen, um zu erfahren, wer denn nun der biologische Vater ist.