Das eine oder andere Mal haben wir schon berichtet, dass ältere focus-Marken immer wieder erfolglos versucht haben, in irgendeiner Weise von der bekannten Marke FOCUS zu profitieren. Profitieren könnte eine andere focus-Marke zum Beispiel dadurch, dass sie den Focus Magazin-Verlag mittelbar zwingt, diese andere Marke zu erwerben.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat in einem uns soeben zugestellten Beschluss erneut zugunsten der bekannten Marke FOCUS entschieden. Dieses Mal zugunsten „FOCUS FAKTEN”.
Der Grundgedanke dieser Entscheidungen zugunsten der bekannten Marke „FOCUS” kommt in dem nun erlassenen Beschluss nicht voll zum Ausdruck. Grundgedanke ist:
Ohne die Bekanntheit der Marke „FOCUS” bestünde im einzelnen Fall keine Verwechslungsgefahr zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen (obwohl beide Zeichen das Wort „focus” enthalten). Wenn eine Verwechslungsgefahr besteht, dann lediglich deshalb, weil der Focus Magazin Verlag die Marke „FOCUS” bekannt gemacht hat. Es wäre jedoch absurd, wenn derjenige, der die Marke bekannt gemacht hat, unter seiner eigenen Leistung leiden müsste. Deshalb darf sich selbst eine ältere, aber unbekannte Marke nicht auf die Wirkungen der vom Verlag geschaffenen Bekanntheit berufen.
Den vollständigen Beschluss können Sie hier einsehen.