Für jeden Arbeitsrechtler und jeden Personalverantwortlichen ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber ständig wird gegen diesen Grundsatz verstoßen:
Im Kündigungsrecht herrscht das ultima ratio-Prinzip. Wenn eine Abmahnung ausreichen kann, einen Mangel zu beheben, darf einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden.
Mitunter zeigt sich, dass allein schon der Ansatz zu einer Abmahnung sogar eine Abmahnung ersparen kann. So wenn der Mitarbeiter davon ausgeht, es werde noch diskutiert, ob diese oder jene Maßnahme den größeren Erfolg verspricht, und der Arbeitgeber für sich jedoch bereits entschieden hat. Wenn der Arbeitgeber in einem sochen Falle zu einer Abmahnung ansetzt, kann sich auf der Stelle ergeben, dass sich eine Abmahnung erübrigt, weil der Arbeitnehmer sofort erklärt, er halte sich selbstverständlich an die Entscheidung.