Landgericht Hannover: „Bei Familienreisen ist davon auszugehen, dass das die Reise buchende Familienmitglied alleiniger Vertragspartner wird.” Az.: 18 S 20/02. Diese Ansicht hat prozessual den Vorteil, dass die anderen mitreisenden Familienmitglieder als Zeugen vernommen werden können.
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