Landgericht Hannover: „Bei Familienreisen ist davon auszugehen, dass das die Reise buchende Familienmitglied alleiniger Vertragspartner wird.” Az.: 18 S 20/02. Diese Ansicht hat prozessual den Vorteil, dass die anderen mitreisenden Familienmitglieder als Zeugen vernommen werden können.