Soeben wurde uns ein zugunsten der BUNTE erlassenes Urteil von grundsätzlicher Bedeutung zugestellt: Die BUNTE veröffentlichte ein Interview mit dem Privatsekretär von Rex Gildo. Der Sekretär hatte die letzten sechs Jahre vor dessen Selbsttötung an der Seite von Rex Gildo verbracht. Fotos, die die beiden gemeinsam ohne Dritte zeigten, waren trotz eingehender Recherche nicht aufzutreiben. Deshalb publizierten mehrere Zeitschriften ein Foto, auf dem eine Unbekannte zwischen den beiden saß.
Die Unbekannte klagte auf Auskunft zur Vorbereitung einer Zahlungsklage. Das Oberlandesgericht München Zivilsenate in Augsburg wies - wie schon das Landgericht Augsburg in erster Instanz - die Klage ab. Das am 28. Mai verkündete Urteil wurde uns vollständig, also mit schriftlicher Begründung, soeben zugestellt. Die Begründung: Das Foto hätte zwar nicht so publiziert werden dürfen, da die Unbekannte zu erkennen war; aber die Abbildung der Unbekannten stellt keinen Vermögenswert dar. - - Nur nebenbei: Es ist fraglich, ob dieses Foto nicht doch veröffentlicht werden durfte und die Klage schon wegen Rechtmäßigkeit der Publikation unbegründet war und ist.
Hier können Sie die Einzelheiten nachlesen. Unsere Leitsätze haben wir dem Urteil vorangestellt.
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