Die Anfragen mehren sich, in denen eine Leserin oder ein Leser um Hilfe nachsucht, weil sie oder er während der Ehe eine Verbindlichkeit für den anderen eingegangen ist und längst nach der Scheidung plötzlich zahlen soll.
Ein neues Urteil des OLG München veranschaulicht, dass Sie, wenn Sie sich verpflichten, unbedingt von Anfang an für klare Verhältnisse sorgen sollten. Später müssen Sie beweisen, dass das mit Ihrer Bürgschaft oder sonst mit Ihrer persönlichen Haftung beschaffte Geld auch wirklich dem anderen zugute gekommen ist. Im OLG München-Fall konnte der Ehemann nach der Scheidung nicht nachweisen, dass das Darlehen allein seiner Frau (für deren Grundstück) zugute gekommen war. Az.: 21 U 4862/01.
Und denken Sie bei der Scheidung daran, - auch wenn wegen der guten Vermögensverhältnisse anscheinend keine Gefahr droht: Hat ein Ehegatte während intakter Ehe für Zwecke des anderen eine Verbindlichkeit übernommen, räumt ihm der Bundesgerichtshof bei Scheidung grundsätzlich einen Freistellungs- oder Befreiungsanspruch ein. Das Urteil des OLG München weist auf diese Rechtsprechung des BGH hin.
Sorgen Sie gleich bei der Scheidung dafür, dass Sie diesen Anspruch realisieren. Sonst kann es Ihnen so ergehen wie einigen Leserinnen und Lesern: Eines unschönen Tages holt Sie Ihre Vergangenheit ein. Sie erhalten Post und erfahren, dass es Ihrem geschiedenen Mann oder Ihrer früheren Frau nun schlecht ergehe und man Sie jetzt in Anspruch nehme.
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