Jede Woche fragen Leserinnen und Leser zu Schäden durch umgestürzte Bäume an. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs schafft nun für viele Fälle höchstrichterliche Klarheit: Wer auf seinem Grundstück einen Baum stehen hat, muss dafür sorgen, dass kein Schaden durch „Windbruch und Windwurf” entsteht. Deshalb muss ein in dieser Weise verkehrssicherungspflichtiger Grundstückseigentümer seinen Nachbarn entschädigen, wenn ein altersschwacher Baum bei einem Sturm auf das Nachbargrundstück fällt. Az.: V ZR 319/02. Sie können dieses BGH-Urteil hier nachlesen.