Auf einer Geburtstagsfeier zerplatzte ein Luftballon. Ein Gast erschrak und ließ eine Schale fallen. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den - vermutlich versicherten - Gast, den Schaden zu ersetzen. Az.: 19 O 403/02. Wir haben dieses Urteil neu in die Urteilsdatenbank der freundin eingestellt.
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