Ein neues, hier erstmals bekannt gegebenes Urteil des OLG Hamburg wird jeden interessieren, der mit der Presse und den Medien zu tun hat:
Gleich nach der ersten Aufführung der Nibelungensage in Worms, hatte die BUNTE das Leben im Fürstenhaus von Monaco satirisch glossierend mit der Nibelungensage verglichen. Mit der Fotonebenschrift „Dunkle Helden” wurde der Prinz in einer Fotomontage mit Mario Adorf als Hagen gezeigt.
Das Landgericht Hamburg untersagte in einer einstweiligen Verfügung diese Bildpublikation. Das OLG Hamburg hob diese einstweilige Verfügung auf.
Im Mittelpunkt dieses OLG Hamburg-Urteils steht der Grundsatzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2001, den Sie hier in unserer Internet-Bibliothek bei unseren „eigenen Urteilen” nachlesen können. Das OLG Hamburg legt in seinem Urteil dar, dass nach diesem Beschluss des BVerfG grundsätzlich über die Ehe der absoluten Person der Zeitgeschichte Prinzessin Caroline von Hannover berichtet werden darf, auch satirisch glossierend, und dass ein kontextneutrales Foto des Prinzen beigefügt werden durfte.
Früher hatte auch das OLG Hamburg anders entschieden. Von 1996 bis 2001 hatten das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg verfassungswidrig grundsätzlich schlechthin untersagt, Fotos von Begleitpersonen zu publizieren, wenn die absolute Person der Zeitgeschichte nicht auch auf dem Foto zu sehen war. Der Beschluss des BVerfG vom 26. April 2001 hat dieser Rechtsprechung ein Ende bereitet.
Das LG Hamburg versucht allerdings, wie gerade auch dieses Verfahren zeigt, möglichst nahe an der früheren Rechtsprechung zu verharren. Das OLG Hamburg wendet dagegen den Beschluss des BVerfG, meinen wir, konsequent an. Die Entwicklung lässt sich für die nächste Zeit nicht sicher vorhersagen. Der Pressesenat des OLG Hamburg muss wegen einer Pensionierung neu besetzt werden. Ein Rückschlag ist deshalb nicht völlig ausgeschlossen.
Das neue Urteil des OLG Hamburg, Az.: 7 U 4/03, können Sie hier nachlesen. Die Bildpublikation „Dunkle Helden” werden wir ihnen in der kommenden Woche in dieser Rubrik noch zeigen.