Das Gesetz zur "Angleichung des Urheberrechts an die [angeblichen] aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft" wurde am 7.7.2017 schnell noch vom Bundesrat in seiner letzten Sitzung zum großen Schaden der Verlage, aber auch von Autoren und zum Schaden für die Wissenschaft, wie vom Bundestag beschlossen, "durchgewunken" (BR-Drs. 535/17 (B)).
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen nun im Unterricht und in der Forschung in weit größerem Umfang ohne Entschädigung für die Verlage und die Autoren frei genutzt werden.
So dürfen künftig Bildungseinrichtungen 15% eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen. Abbildungen sowie einzelne Zeitungs- und Zeitschriftenartikel können in vollem Umfang für Unterricht und Lehre verwendet werden. Ähnliche Regelungen gibt es für die wissenschaftliche Forschung. Sie haben grundsätzlich Vorrang vor Lizenzangeboten der Verlage.
Das Gesetz tritt am 1. März in Kraft. Die Bildungs- und Wissenschaftsschranken sollen zunächst nur fünf Jahre gelten und - das ist wohl mehr ein vager Trost - nach vier Jahren evaluiert werden.