Gesichtsschleier wie Burka und Nikab sind nach einem Gesetz vom 6.7.2017 ab August in Bayern für Beamte und Angestellte im Öffentlicher Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Kinderkrippen sowie in Wahllokalen verboten. Gemeinden dürfen Burka und Nikab bei Vergnügungsveranstaltungen oder Massenansammlungen in Einzelfällen zu verbieten.
Die Gesetzesbegründung erklärt insbesondere:
"Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
Anmerkung, heute wird gemeldet, auch schon von den Nachrichtenportalen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bestätigte heute bereits zum zweiten Mal Verbote der Vollverschleierung (Beschwerde-Nr. 37798/13 und 4619/12). Dieses Mal ging es um ein belgisches Gesetz, das es seit Mitte 2011 untersagt, im öffentlichen Raum Kleidung zu tragen, die das Gesicht teilweise oder ganz bedeckt. Verstöße können mit einer Geldstrafe und mehreren Tagen Haft betraft werden. Außerdem ging es um Satzungen von drei belgischen Gemeinden von 2008 mit ähnlichen Verboten.