Die Lobby der Internetgiganten war stärker. Ihr „Argument”: Die Meinungsfreiheit würde durch ein Gesetz zu Hass und Gesetz eingeschränkt, weil sich Netzwerke aus Angst vor Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden könnten. Die EU erlässt - anders als soeben die Bundesrepublik Deutschland - kein Gesetz zum Umgang mit Hass und Hetze im Internet. Erst wenn die freiwillige Selbstkontrolle der sozialer Netzwerke scheitere, könnten europäische Vorgaben in Frage kommen, sagte EU-Justizkommissarin am 7. Juli 2017 bei einem Treffen Treffen der EU-Justizminister.
Das deutsche Gesetz wird von der Kommissarin freundlich abgetan. Es sei "ziemlich wichtig, jetzt auf Deutschland zu schauen und wie das dort klappt".
Anmerkung
Den (deutschen) Bundesrat durchlief am 7.7.2017 erfolgreich das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das deutsche Gesetz sieht unter anderem vor, dass Netzwerke klar strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Die Netzwerke sollen Beschwerden auch an eine neu zu schaffende Stelle abgeben können. Bei systematischen Verstößen gegen die Löschvorgaben drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Wie oben erwähnt konnten die Netzwerke die EU-Kommission davon abhalten, für alle EU-Staaten eine solche Regelung einzuführen.