Vor der Hochzeit schließen viele Paare einen notariellen Ehevertrag. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat nun einen Ehevertrag für nichtig erklärt, nach dem die Ehefrau weder Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes gehabt hätte. Zudem sollte auch ihr Unterhaltsanspruch weitgehend eingeschränkt werden. Dies sei jedenfalls in der Summe eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau, so der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 10.05.2017, Az.: 3 W 21/17 (NL).