Ein Ehepaar darf nur noch zu bestimmten Zeiten auf der eigenen Terrasse rauchen. Dies hat das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 8.6.2017 entschieden und damit anders als die Vorinstanz einer Klage von Nachbarn weitgehend stattgegeben (Az.: 1 S 451/15).
Ausführlicher:
Der Fall
Die Nachbarn hatten beklagt, dass ihnen der Rauch direkt in die Wohnungen ziehe und sie nachts nicht mehr bei offenem Fenster schlafen könnten.
Begründung des Urteils
Jeder hat das Recht, rauchfrei zu wohnen. Aber es muss abgewogen werden. Mit dem Urteil wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund abgeändert, nach der es keine Einschränkungen für das Raucher-Ehepaar gegeben hätte.
Die Abwägung durch das LG Dortmund ergab einen Raucher-Stundenplan rund um die Uhr:
Auf der Terrasse darf drei Stunden lang geraucht werden, gefolgt von einem ebenso langen Rauchverbot.